Stabilität mit wenigen Anpassungen
Im Jahr 2024 zeigt sich bei den Gemeindesteuerfüssen im Kanton Thurgau ein weitgehend konstantes Bild. Von den insgesamt 80 politischen Gemeinden hielten 70 an den Steuerfüssen des Vorjahres fest. Nur 7 Gemeinden senkten ihre Steuerfüsse, während in 3 Gemeinden eine Erhöhung beschlossen wurde. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das eine deutlich geringere Zahl an Anpassungen. 2023 hatten noch 16 Gemeinden eine Senkung vorgenommen, 2022 waren es sogar 25.
Diese Entwicklung deutet auf eine gewisse Konsolidierung in der Steuerpolitik der Gemeinden hin. Nach Jahren intensiver Senkungen scheint der Handlungsspielraum kleiner zu werden, was auf zunehmende finanzielle Herausforderungen oder eine strategische Neuausrichtung hinweist.
Nur noch minimale Veränderung
Der durchschnittliche, nach Einwohnerzahl gewichtete Gemeindesteuerfuss sank 2024 leicht von 55,9 Prozent auf 55,7 Prozent. Damit ist der Rückgang im Vergleich zu früheren Jahren sehr gering. Besonders deutlich war der Rückgang in der Zeit zwischen 2000 und 2012. Damals sank der durchschnittliche Gemeindesteuerfuss von 74,8 Prozent auf 58,6 Prozent. Seither flacht die Entwicklung ab und die Kurve verläuft deutlich stabiler.
Dieser minimale Rückgang zeigt, dass viele Gemeinden ihr steuerliches Gleichgewicht erreicht haben. Weitere Senkungen dürften nur noch vereinzelt oder nach gezielten Sparprogrammen möglich sein.
Bürglen mit stärkster Reduktion
Die grösste Steuerreduktion 2024 gab es in Bürglen, wo der Gemeindesteuerfuss um 7 Prozentpunkte gesenkt wurde. Auch in Dozwil, Herdern, Lommis, Münchwilen und Wigoltingen kam es zu Reduktionen, jeweils um 3 Prozentpunkte. In Altnau fiel die Senkung mit 2 Prozentpunkten etwas geringer aus.
Diese Gemeinden konnten entweder dank guter Finanzlage oder gezielten Sparmassnahmen eine Entlastung der Steuerzahlenden ermöglichen. Sie setzen damit ein positives Signal an die Bevölkerung und unterstreichen ihre Standortattraktivität.
Mammern, Uesslingen-Buch und Affeltrangen betroffen
Erhöhungen gab es in Mammern mit plus 8 Prozentpunkten, in Uesslingen-Buch mit plus 5 sowie in Affeltrangen mit plus 3 Prozentpunkten. Solche Anstiege sind eher selten und in der Regel gut begründet. Sie gehen oft mit steigenden Ausgaben im Bildungs- oder Sozialbereich einher oder dienen der Finanzierung grösserer Investitionsprojekte.
Auch wenn sie politisch heikel sind, zeigen diese Entscheide, dass gewisse Gemeinden nicht umhin kommen, ihre Einnahmen strukturell zu stärken.
Spitzenreiter seit Jahren unverändert
Den tiefsten Gemeindesteuerfuss verzeichnet 2024 erneut Warth-Weiningen mit 30 Prozent. Es ist bereits das siebte Jahr in Folge, in dem die Gemeinde diesen Wert hält. Dahinter folgen Tägerwilen mit 33 Prozent sowie Bottighofen und Horn mit je 34 Prozent. Weitere Gemeinden mit Steuerfüssen unter 40 Prozent sind Münsterlingen mit 37 Prozent sowie Neunforn und neu auch Dozwil mit je 39 Prozent.
Diese Gemeinden gelten als besonders steuergünstig und sind dementsprechend attraktiv für Privatpersonen und Unternehmen. Der nachhaltige Umgang mit den Finanzen ermöglicht diesen Orten, ihre günstige Position zu halten.
Auch Romanshorn weiterhin an der Spitze
Am oberen Ende der Skala liegt Arbon mit einem Gemeindesteuerfuss von 72 Prozent. Nur wenig darunter liegt Romanshorn mit 70 Prozent. Diese Städte tragen überdurchschnittlich hohe Belastungen im Sozial- und Infrastrukturbereich und haben entsprechend höhere Einnahmenbedarfe. Die hohen Steuerfüsse spiegeln die Herausforderungen urbaner Zentren wider, die oft umfassendere Leistungen bereitstellen müssen.
Weniger Entlastungen als in früheren Jahren
Im Jahr 2024 profitieren deutlich weniger Einwohnerinnen und Einwohner von einer Senkung des Gesamtsteuerfusses als noch in den Vorjahren. Nur in 7 Gemeinden war die Belastung tiefer als 2023. Auf der anderen Seite gab es eine Zunahme bei den Erhöhungen. Für die evangelische Bevölkerung stiegen die Gesamtsteuerfüsse in 19 Gemeinden, für die katholische Bevölkerung in 16 Gemeinden.
In der Mehrheit der Gemeinden blieb der Gesamtsteuerfuss jedoch gleich. Für die evangelische Bevölkerung war dies in 54 Gemeinden der Fall, bei der katholischen in 57 Gemeinden. Das zeigt, dass trotz einzelner Anpassungen insgesamt ein Gleichgewicht herrscht.
Mammern mit Spitzenwert
Die grösste Erhöhung des Gesamtsteuerfusses verzeichnete Mammern mit einem Anstieg um 15 Prozentpunkte. In Affeltrangen stieg der Wert um 7 Prozentpunkte, in Bettwiesen um 6 Prozentpunkte. Die grösste Reduktion gab es in Bürglen mit minus 7 Prozentpunkten. Diese Veränderungen sind vor allem auf die Anpassung von Kirchen- und Schulsteueranteilen zurückzuführen und wirken sich direkt auf die Steuerlast der Einwohnerinnen und Einwohner aus.
Leichte Bewegungen bei den Steuern für juristische Personen
Auch für juristische Personen, also Unternehmen, gab es 2024 Veränderungen bei den Gesamtsteuerfüssen. In 27 Gemeinden wurden die Ansätze gesenkt, in 24 Gemeinden erhöht. Diese Veränderungen sind in der Regel sehr gering, bewegten sich meist zwischen minus 0,1 und plus 0,1 Prozentpunkten.
Deutlicher waren die Veränderungen in einzelnen Gemeinden: In Bürglen sank der Steuerfuss für juristische Personen um 7,1 Prozentpunkte. In Mammern stieg er um 14,9 Prozentpunkte, in Affeltrangen um 7 und in Bettwiesen um 6 Prozentpunkte. Solche Entwicklungen können für Firmen mit grossem Steuervolumen durchaus entscheidend sein.
Unveränderte Spitzenplätze für natürliche Personen
Bottighofen führt auch 2024 die Rangliste der steuergünstigsten Gemeinden für die evangelische Bevölkerung mit einem Gesamtsteuerfuss von 210 Prozent an. Dicht dahinter liegt Warth-Weiningen mit 213 Prozent. Umgekehrt profitiert die katholische Bevölkerung in Warth-Weiningen mit dem tiefsten Gesamtsteuerfuss von 209 Prozent, gefolgt von Bottighofen mit 215 Prozent.
Auch die Gemeinden Horn, Ermatingen, Salenstein, Münsterlingen und Tägerwilen (für die katholische Bevölkerung) weisen Gesamtsteuerfüsse unter 240 Prozent auf. Sie gelten somit weiterhin als attraktive Wohnorte mit tiefer Steuerlast.
Keine Veränderungen an der Spitze
Die höchste Steuerbelastung tragen weiterhin die Einwohnerinnen und Einwohner von Arbon. Für die evangelische Bevölkerung beträgt der Gesamtsteuerfuss 306 Prozent, für die katholische Bevölkerung 304 Prozent. Diese Spitzenwerte sind auf hohe kommunale und kirchliche Anteile zurückzuführen, die durch die finanzielle Struktur der Stadt notwendig geworden sind.
Thurgau bleibt steuerlich vielfältig
Die Steuerlandschaft im Kanton Thurgau bleibt auch 2024 geprägt von Stabilität bei gleichzeitig deutlichen Unterschieden zwischen den Gemeinden. Die Phase intensiver Senkungen scheint vorüber zu sein, und der Handlungsspielraum für weitere Entlastungen ist kleiner geworden. Während einige Gemeinden weiterhin gezielt mit tiefen Steuerfüssen punkten, müssen andere aufgrund struktureller oder finanzieller Herausforderungen ihre Einnahmenbasis stärken.
Für die Bevölkerung und Unternehmen bleibt die Steuerbelastung ein zentrales Kriterium bei der Wahl des Wohn- oder Geschäftsstandortes. Die Vielfalt im Kanton Thurgau bietet dabei sowohl steuergünstige Gemeinden als auch solche mit einem breiteren Leistungsangebot bei höherer Belastung. Die Steuerpolitik bleibt damit ein wichtiger Hebel zur Standortentwicklung und zur Sicherung der finanziellen Stabilität auf lokaler Ebene.