Im Kanton Thurgau gilt der Eigenmietwert als fiktives Einkommen für selbstbewohnte Liegenschaften. Er repräsentiert den Betrag, den Eigentümerinnen und Eigentümer theoretisch erzielen würden, wenn sie ihre eigene Wohnung oder ihr Haus vermieten würden. Dieser Wert wird dem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet und beeinflusst sowohl die kantonale als auch die direkte Bundessteuer. Das System sorgt dafür, dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer steuerlich ähnlich behandelt werden wie Mieterinnen und Mieter.
Sobald eine Liegenschaft im Kanton Thurgau selbst bewohnt wird, greift die Regelung zum Eigenmietwert. Sie müssen dies in der Steuererklärung angeben. Der Eigenmietwert wird automatisch berücksichtigt, sobald Sie eine Hauptwohnung im selbstgenutzten Eigenheim haben. Er gilt sowohl für das Einkommen (kantonal und kommunal) wie auch für die direkte Bundessteuer, allerdings mit unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen.
Der Steuerbetrag basiert auf dem indexierten Mietwert, der jährlich auf Ihrer Liegenschaftssteuerrechnung ausgewiesen wird. Dieser Wert entspricht dem theoretischen Mietzins des Vorjahres, angepasst an den Kostenindex. Für die Kantons‑ und Gemeindesteuer wird der Eigenmietwert wie folgt berechnet:
Indexierter Mietwert × 0.6
So werden 40 % abgezogen, um die Bemessungsgrundlage zu ermitteln. Der Wert erscheint im nächsten Steuerbescheid unter dem Eintrag «Eigenmietwert Liegenschaft». Für die direkte Bundessteuer gilt ein höherer Satz:
Indexierter Mietwert × 0.8
Das bedeutet, lediglich 20 % Abschlag sind erlaubt. Diese Unterschiede basieren auf gesonderten Regelungen zwischen Kantonen und Bund.
Wenn Sie im Thurgau eine Liegenschaft besitzen und selbst bewohnen, finden Sie den indexierten Mietwert auf Ihrer jährlichen Steuerrechnung zur Liegenschaftssteuer. Wichtig: Der angegebene Betrag bezieht sich auf das Vorjahr. Der Wert für 2024 wird also auf dem Steuerbescheid von 2025 aufgeführt. Mithilfe dieses Werts können Sie den Eigenmietwert berechnen oder direkt in der Steuererklärung übernehmen.
Der Eigenmietwert soll sicherstellen, dass selbstbewohntes Wohneigentum steuerlich nicht bevorzugt wird. Personen, die ihr Haus oder ihre Wohnung nicht vermieten, kommen ansonsten in den Genuss eines finanziellen Vorteils. Dank des Eigenmietwertes gestaltet sich das Steuerrecht fairer und neutraler gegenüber Mietern.
Der Eigenmietwert ist ein fester Bestandteil der Steuererklärung im Kanton Thurgau. Er sorgt dafür, dass selbstgenutztes Eigentum fair besteuert wird. Sie finden den indexierten Mietwert auf Ihrer Steuerrechnung, rechnen diesen mit 60 % für die kantonale Steuer oder 80 % für die Bundessteuer. Ergänzend dazu können Sie zulässige Abzüge geltend machen. Wer die Regelungen kennt, kann seine Steuerbelastung optimieren.