Viele Arbeitnehmende im Kanton Thurgau unterliegen der Quellensteuer, ohne genau zu wissen, wie diese berechnet wird. Dabei lohnt sich ein genauer Blick, denn die monatlich abgezogene Steuer beeinflusst das verfügbare Einkommen spürbar. Mit dem offiziellen Quellensteuer-Rechner des Kantons Thurgau steht ein hilfreiches Online-Tool zur Verfügung, das schnell und unkompliziert den voraussichtlichen Steuerabzug ermittelt. In diesem Guide erfahren Sie, wie das funktioniert, wer betroffen ist und welche Faktoren bei der Berechnung eine Rolle spielen.
Die Quellensteuer ist eine besondere Form der Einkommensbesteuerung, bei der der Steuerabzug direkt an der Quelle – also beim Arbeitgeber – erfolgt. Das bedeutet: Noch bevor der Lohn an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ausbezahlt wird, zieht der Arbeitgeber die fällige Steuer ab und leitet sie an die Steuerbehörde weiter.
Diese Form der Besteuerung betrifft in der Regel ausländische Arbeitnehmende, die keine Niederlassungsbewilligung besitzen oder nur vorübergehend in der Schweiz arbeiten. Sie müssen keine
klassische Steuererklärung einreichen, da die Besteuerung bereits direkt über den Lohn geregelt wird.
Im Kanton Thurgau unterliegen folgende Personen der Quellenbesteuerung:
Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Arbeitsvertrag in der Schweiz
Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter (Ausweis L)
Personen mit Aufenthaltsbewilligung B, die im Kanton arbeiten
Künstlerinnen, Sportler oder Referierende mit temporärem Einkommen aus dem Kanton
Personen mit mehreren Einkommen, etwa durch Nebenjobs oder Teilzeitstellen bei unterschiedlichen Arbeitgebern, fallen oft in den Geltungsbereich der Quellenbesteuerung. Wichtig ist, dass immer der gesamte Lohn korrekt erfasst wird, um eine faire und vollständige Besteuerung sicherzustellen.
Um mehr Transparenz zu schaffen, stellt der Kanton Thurgau einen offiziellen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie die monatliche Quellensteuer im Voraus berechnen können. Dieser ist unter folgendem Link erreichbar:
👉 Quellensteuer-Rechner Thurgau
Das Tool ist einfach aufgebaut und benötigt nur wenige Angaben, um eine Berechnung durchzuführen. So erhalten Sie innert Sekunden eine erste Schätzung darüber, wie viel Quellensteuer monatlich abgezogen wird.
Es kann vorkommen, dass der Arbeitgeber einen falschen Tarif anwendet oder relevante Änderungen nicht berücksichtigt. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine Neuberechnung oder Rückerstattung der Quellensteuer zu beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website der Steuerverwaltung Thurgau. Wichtig: Der Antrag muss bis spätestens 31. März des Folgejahres gestellt werden.
Wenn Sie im Laufe des Jahres geheiratet haben, Kinder bekommen haben oder Ihre Kirchzugehörigkeit geändert haben, sollten Sie sicherstellen, dass diese Informationen beim Arbeitgeber und bei der Steuerverwaltung korrekt hinterlegt sind.
Die Quellensteuer betrifft im Kanton Thurgau eine grosse Zahl von Erwerbstätigen. Umso wichtiger ist es, die Abzüge nachvollziehen und überprüfen zu können. Der Quellensteuer-Rechner ist ein wertvolles Werkzeug, um Transparenz zu schaffen und die persönliche Finanzplanung zu erleichtern. Ob Sie neu in der Schweiz sind, schon länger hier arbeiten oder sich auf eine neue Stelle vorbereiten: Ein kurzer Besuch beim Rechner lohnt sich immer.