quellensteuer rückerstattung thurgau

Was bedeutet Quellensteuer und wer ist betroffen?

Die sogenannte Quellensteuer ist eine besondere Form der Einkommensbesteuerung, die direkt an der Quelle erhoben wird. Das bedeutet: Die Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen, bevor dieser an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Betroffen davon sind in erster Linie ausländische Staatsangehörige, die im Kanton Thurgau arbeiten, aber keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen. Personen mit kurzer Aufenthaltsdauer oder ohne festen Wohnsitz in der Schweiz fallen unter diese Regelung.

 

 

Die Quellensteuer soll sicherstellen, dass Arbeitnehmende ohne vollen steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz einen Beitrag an die Staatskasse leisten. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, den entsprechenden Betrag monatlich an die Steuerverwaltung abzuführen.

 

In welchen Fällen ist eine Rückerstattung möglich?

Es gibt Situationen, in denen eine Person zu viel Quellensteuer bezahlt hat. In solchen Fällen kann eine Rückerstattung oder Neuberechnung beantragt werden. Typische Gründe für einen solchen Antrag sind:

  • Berücksichtigung von zusätzlichen Abzügen (z. B. für Krankheitskosten oder Weiterbildung)

  • Veränderungen der persönlichen Situation im Laufe des Jahres (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes)

  • Korrektur von Fehlern bei der Berechnung durch den Arbeitgeber

  • Ein Bruttoeinkommen über der Schwelle, ab der eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verpflichtend wird

 

Der Antrag auf Rückerstattung kann dann gestellt werden, wenn die steuerpflichtige Person in einem Jahr die Voraussetzungen für eine ordentliche Steuerveranlagung erfüllt hat und deshalb gewisse Abzüge oder Situationen nicht korrekt im Quellensteuerabzug berücksichtigt wurden.

 

Welche Fristen sind zu beachten?

Ein Antrag auf Rückerstattung oder Neuberechnung der Quellensteuer muss rechtzeitig eingereicht werden. Die gesetzliche Frist dafür endet jeweils am 31. März des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2024 muss der Antrag also spätestens am 31. März 2025 bei der Steuerverwaltung Thurgau eingetroffen sein.

 

Wird die Frist versäumt, ist eine Rückerstattung in der Regel nicht mehr möglich. Deshalb empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vorzubereiten und alle Unterlagen vollständig einzureichen.

Wo finde ich das passende Formular?

Der Antrag muss auf dem offiziellen Formular der Steuerverwaltung Thurgau eingereicht werden. Dieses steht online zur Verfügung:

👉 Antrag auf Neuberechnung oder Rückerstattung der Quellensteuer (PDF)

 

 

Das Formular enthält verschiedene Abschnitte, in denen persönliche Angaben, Angaben zum Arbeitgeber, zu den Lohnbestandteilen und zu den gewünschten Abzügen gemacht werden müssen. Es ist sorgfältig auszufüllen und unterschrieben einzureichen.

 

Wann wird eine nachträgliche ordentliche Veranlagung durchgeführt?

Im Kanton Thurgau besteht die Pflicht zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung, wenn das Bruttoeinkommen eine bestimmte Schwelle überschreitet. Diese beträgt zurzeit CHF 120'000 pro Jahr. In einem solchen Fall wird die Person wie eine ordentlich steuerpflichtige Person behandelt, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Ehepaare, bei denen einer der Partner quellenbesteuert wird und der andere im ordentlichen Verfahren veranlagt ist, können unter bestimmten Voraussetzungen in eine ordentliche Veranlagung eintreten.

 

Diese Veranlagung ersetzt den Quellensteuerabzug und führt dazu, dass die gesamten Einkünfte, Abzüge und Vermögenswerte im Rahmen einer normalen Steuererklärung erfasst werden müssen.

 

Die Rückerstattung lohnt sich oft

Wenn der administrative Aufwand nicht zu unterschätzen ist: In vielen Fällen lohnt sich der Antrag auf Rückerstattung oder Neuberechnung der Quellensteuer. Besonders dann, wenn Sie hohe abzugsfähige Ausgaben hatten oder Ihre persönliche Situation sich geändert hat.

 

Tipps zur erfolgreichen Rückerstattung

 

  • Beginnen Sie frühzeitig mit dem Sammeln der Unterlagen

  • Verwenden Sie ausschliesslich das offizielle Formular

  • Reichen Sie den Antrag per Post ein – idealerweise eingeschrieben

  • Achten Sie auf die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Angaben

  • Notieren Sie sich den Fristablauf und warten Sie nicht bis zum letzten Moment

 

 

Der Kanton Thurgau stellt die notwendigen Formulare und Informationen online zur Verfügung und bietet bei Bedarf telefonische Auskunft. Wer sorgfältig vorgeht und rechtzeitig handelt, kann bares Geld sparen und mögliche Ungerechtigkeiten im Quellensteuerverfahren korrigieren lassen.