Der Guide zur Steuererklärung in Thurgau

 

Einleitung: Warum sich eine gute Vorbereitung lohnt

 

Für viele beginnt jedes Jahr mit einem vertrauten Papierstapel oder einer E-Mail von der Steuerverwaltung. Die Steuererklärung gehört zwar nicht zu den beliebtesten Aufgaben, bietet aber die Möglichkeit, die persönliche Steuerbelastung zu optimieren. Besonders im Kanton Thurgau gibt es zahlreiche Abzüge und Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Wer sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, kann bares Geld sparen und sich unnötigen Stress ersparen.

 

Wer ist im Thurgau zur Steuererklärung verpflichtet?

 

Grundsätzlich müssen alle natürlichen Personen mit Wohnsitz im Kanton Thurgau eine Steuererklärung einreichen. Auch Personen, die hier lediglich Grundeigentum besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, sind steuerpflichtig. Wer im Verlauf des Jahres zugezogen ist, reicht die Steuererklärung nur für den Zeitraum des Wohnsitzes im Thurgau ein. Weggezogene Personen bleiben bis zum Jahresende im Kanton steuerpflichtig, sofern sie nicht bereits an einem neuen Ort steuerpflichtig werden.

 

eFisc: Die digitale Steuererklärung im Thurgau

Der Kanton Thurgau bietet mit eFisc eine moderne Möglichkeit, die Steuererklärung online zu erfassen und einzureichen. Die Plattform ist übersichtlich gestaltet und führt die Nutzerin oder den Nutzer Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Angaben. Daten aus dem Vorjahr können übernommen werden, was Zeit spart und Fehler reduziert. Dokumente wie Lohnabrechnungen, Bankauszüge oder Nachweise für Abzüge können als PDF oder Bilddateien hochgeladen werden.

 

Wer die Steuererklärung lieber in Papierform ausfüllt, kann weiterhin das klassische Formular verwenden. Die Steuerverwaltung empfiehlt jedoch die digitale Variante, da sie schneller verarbeitet wird.

 

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Folgende Dokumente erleichtern das Ausfüllen:

  • Lohn- oder Rentenbescheinigungen

  • Kontoauszüge und Zinsnachweise

  • Unterlagen zu Vorsorgebeiträgen (Säule 3a, Pensionskasse)

  • Nachweise über Versicherungsprämien

  • Belege für Krankheits- und Weiterbildungskosten

  • Angaben zu Kinderbetreuungskosten

  • Übersicht über Spendenbeiträge

  • Grundbuchauszüge und Hypothekarzinsen bei Liegenschaften

 

Wer laufend Ordnung hält, erspart sich mühsames Suchen im Frühling.

 

Abzüge, die im Thurgau besonders wichtig sind

Der Kanton Thurgau kennt eine Vielzahl von steuerlich anerkannten Abzugsmöglichkeiten. Wer diese kennt und korrekt anwendet, kann das steuerbare Einkommen deutlich senken.

 

Fahrtkosten zum Arbeitsplatz

Pendlerinnen und Pendler dürfen die einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte geltend machen. Die Höhe des Abzugs hängt von der Distanz und dem genutzten Verkehrsmittel ab. Öffentliche Verkehrsmittel werden anhand der effektiven Kosten berücksichtigt, bei Fahrten mit dem Auto gelten pauschale Kilometersätze.

Berufsauslagen

Hierzu gehören berufsbedingte Ausgaben wie Arbeitskleidung, Werkzeuge oder Weiterbildungsmaterialien, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden. Auch Verpflegungskosten bei auswärtiger Tätigkeit können abgezogen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Säule 3a

Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind steuerlich abzugsfähig, bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag. Dieser unterscheidet sich je nachdem, ob man einer Pensionskasse angeschlossen ist oder nicht.

Pensionskasseneinkäufe

Freiwillige Einkäufe in die berufliche Vorsorge (Säule 2) können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Dies kann sich insbesondere für Personen lohnen, die lange im Ausland waren oder in Teilzeit gearbeitet haben.

Krankheitskosten

Kosten für medizinische Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse gedeckt werden, sind teilweise abzugsfähig. Dazu gehören etwa Zahnarztrechnungen, Sehhilfen, Therapien oder Medikamente. Es gilt jedoch eine Belastungsgrenze, die vom Einkommen abhängt.

Kinderbetreuung

Erwerbstätige Eltern dürfen nachgewiesene Kosten für die externe Betreuung ihrer Kinder geltend machen. Die Abzugsfähigkeit ist an gewisse Bedingungen geknüpft, etwa an das Alter des Kindes und die Art der Betreuungseinrichtung.

Weiterbildung

Kosten für Kurse, Umschulungen oder Weiterbildungen, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen, können vom Einkommen abgezogen werden. Nicht anerkannt werden rein private oder hobbymässige Angebote.

Spenden

 

Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind bis zu einem bestimmten Anteil des Nettoeinkommens abziehbar. Eine Spendenquittung ist erforderlich.

 

Berechnung des steuerbaren Einkommens

 

Das steuerbare Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich aller zulässigen Abzüge. Zusätzlich kommen noch Sozialabzüge wie der Kinderabzug oder der Abzug für Doppelverdienende hinzu. Auch das Vermögen wird im Thurgau besteuert. Zum steuerbaren Vermögen zählen unter anderem Bankguthaben, Wertschriften, Fahrzeuge und Immobilien. Hypothekarschulden oder andere Verbindlichkeiten werden in Abzug gebracht.

 

Die Steuererklärung bietet mehr Möglichkeiten als gedacht

 

Auch wenn die Steuererklärung auf den ersten Blick kompliziert wirkt, ist sie mit etwas Vorbereitung gut zu bewältigen. Der Kanton Thurgau bietet mit eFisc eine moderne und benutzerfreundliche Plattform, mit der sich die Erklärung schnell und korrekt erfassen lässt. Wer die Fristen einhält, alle Unterlagen sammelt und die Abzüge clever nutzt, kann seine Steuerlast spürbar senken. Bei komplexeren Situationen lohnt sich allenfalls die Unterstützung durch eine Fachperson.