Steuerfrist thurgau

Bis wann die Steuererklärung im Kanton Thurgau abgeben?

 

leitung: Rechtzeitig handeln zahlt sich aus

Für viele Menschen bedeutet der Jahresanfang nicht nur neue Vorsätze, sondern auch die Erinnerung daran, dass die Steuererklärung bald fällig ist. Im Kanton Thurgau ist die Abgabe der Steuerunterlagen klar geregelt. Wer sich mit den Fristen vertraut macht und weiss, wie man diese bei Bedarf verlängern kann, erspart sich unnötigen Stress und mögliche Mahngebühren.

 

Dieser Beitrag erklärt, wann die Steuererklärung in Thurgau eingereicht werden muss, wie eine Fristverlängerung beantragt werden kann und worauf man sonst noch achten sollte.

 

Ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung

Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau gibt jährlich die Frist bekannt, bis zu welcher die Steuererklärung eingereicht werden muss. Für natürliche Personen gilt:

 

Die ordentliche Einreichefrist endet jeweils am 30. April.

Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum die vollständig ausgefüllte Steuererklärung für das vorangegangene Steuerjahr eingereicht werden muss. Dies gilt sowohl für die elektronische Einreichung via eFisc wie auch für die Einreichung per Post in Papierform.

 

Die Steuererklärung umfasst Angaben zu Einkommen, Vermögen, Abzügen und familiären Verhältnissen. Wer die Formulare fristgerecht einreicht, erspart sich zusätzliche Schreiben und mögliche Bussen.

 

Verlängerung der Frist: Einfach und kostenlos bis Ende Jahr

Nicht immer gelingt es, die Steuerunterlagen bis Ende April zusammenzustellen. Die gute Nachricht: Im Kanton Thurgau ist eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember desselben Jahres kostenlos möglich.

Die Fristverlängerung kann wie folgt beantragt werden:

  • Online über das Portal der Steuerverwaltung Thurgau

  • Schriftlich per Formular oder einfachem Gesuch

  • Telefonisch in der zuständigen Gemeinde oder beim Steueramt

Ein Gesuch muss spätestens bis am 30. April eingereicht werden. Danach ist eine Verlängerung nur noch in Ausnahmefällen möglich und könnte mit einer Begründungspflicht oder Gebühren verbunden sein.

 

Wer das Online-Formular nutzt, erhält in der Regel sofort eine Bestätigung. Dies ist der einfachste und schnellste Weg, um eine Verlängerung zu beantragen.

 

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Wird die Steuererklärung nicht bis zum 30. April eingereicht und wurde keine Fristverlängerung beantragt, wird das Steueramt in der Regel eine Mahnung versenden. Diese enthält:

  • Eine neue Frist zur Abgabe

  • Den Hinweis auf mögliche Konsequenzen bei weiterem Verzug

  • Möglicherweise eine Verwaltungsgebühr

 

Wird auch nach Mahnung keine Erklärung eingereicht, kann das Steueramt eine Ersatzeinschätzung vornehmen. Dabei wird das Einkommen geschätzt, was zu einer deutlich höheren Steuerbelastung führen kann. Gegen eine solche Einschätzung kann zwar Einsprache erhoben werden, doch der Aufwand ist erheblich grösser als eine fristgerechte Abgabe.

 

Vorteile einer fristgerechten oder frühzeitigen Einreichung

Wer die Steuererklärung rechtzeitig einreicht, profitiert in mehrfacher Hinsicht:

  • Keine Mahngebühren oder Sanktionen

  • Schnellere Bearbeitung durch das Steueramt

  • Frühzeitige Gewissheit über die Steuerbelastung

  • Rasche Rückzahlung bei Guthaben oder zu viel bezahlten Steuern

 

Insbesondere für Personen mit Anspruch auf Rückerstattung (z. B. bei Quellensteuer-Korrekturen oder überhöhten Vorauszahlungen) lohnt es sich, nicht bis zur letzten Minute zu warten.

 

Die Fristen kennen – und richtig handeln

 

Im Kanton Thurgau ist die Abgabe der Steuererklärung klar geregelt. Die ordentliche Frist bis zum 30. April ist für alle natürlichen Personen verbindlich. Wer mehr Zeit braucht, kann die Frist einfach und kostenlos bis zum 31. Dezember verlängern. Damit bleibt genügend Spielraum, um alle Unterlagen zusammenzutragen und die Erklärung sorgfältig auszufüllen.