Der Steuerfuss stellt den Prozentsatz dar, den eine Gemeinde zusätzlich zur kantonalen Staatssteuer erhebt. Er basiert auf der sogenannten einfachen Steuer, welche der Kanton vorgibt. In
Frauenfeld legt die Gemeinde ihre eigene Erhöhung fest und hebt, wo nötig, zusätzlich Kirchensteuern ein. Anhand des Steuerfusses lässt sich erkennen, wie stark die Belastung über die
kantonale Steuer hinaus ausfällt – dies wirkt sich direkt auf das persönliche Budget aller Steuerzahlenden aus.
Für die Einwohner von Frauenfeld beträgt der Gemeindesteuerfuss 144 Prozent. Das bedeutet, dass auf die einfache Staatssteuer nochmals 144
Prozent an die Stadt abgeführt werden müssen. Dieser sehr hohe Wert zeigt, welcher finanzielle Beitrag für Finanzen, Infrastruktur und Dienstleistungen auf die Steuerzahlenden zukommt. Die
Gemeindesteuer ist damit ein gewichtiger Bestandteil der Gesamtabgabe und trägt zur Finanzierung von Schulen, Strassen, Sicherheit, Kultur und Sozialwesen bei.
Personen, die Mitglied einer Landeskirche sind, zahlen zusätzlich zur Gemeindesteuer auch Kirchensteuer. In Frauenfeld gelten für beide Kirchenverbände folgende Prozentsätze:
Katholische Kirche: 16 Prozent
Reformierte Kirche: 16 Prozent
Die Kirchensteuer wird auf die einfache kantonale Staatssteuer erhoben und fliesst in die Landes- und Kirchgemeindearbeit. Personen, die keiner Kirche angehören, zahlen diese Zusatzsteuer nicht.
Die Einnahmen aus dem Gemeindesteuerfuss decken ein breites Angebot ab. Dazu zählen unter anderem:
Schulen und Kindertagesstätten
Sportstätten und Freizeitangebote
Öffentliche Sicherheit und Bauverwaltung
Strassenunterhalt und Grünanlagen
Sozialhilfe und Altersbetreuung
Digitalisierung und Stadtentwicklung
Je höher der Steuerfuss, desto breiter ist in der Regel das Leistungsangebot der Gemeinde. Gleichzeitig steigt die finanzielle Belastung jeder steuerzahlenden Person.
Die Kirchensteuer von 16 Prozent dient der Finanzierung kirchlicher Aufgaben. Dazu gehören:
Gottesdienste und Seelsorge
Taufen, Trauungen, Beerdigungen
Jugend‑ und Familienarbeit
Sozialprojekte und Bildung
Erhaltung kirchlicher Gebäude
Personen, die aus der Kirche austreten, sind von dieser Steuer befreit. Dies kann Auswirkungen auf den Zugang zu kirchlichen Leistungen haben.
Kirchensteuerpflichtig sind Personen, die Mitglied einer öffentlich anerkannten Landeskirche sind. Wer keine Mitgliedschaft besitzt oder aus der Kirche ausgetreten ist, unterliegt nicht dieser Zusatzabgabe. Der Austritt erfolgt schriftlich über die zuständige Kirchgemeinde. Gleichzeitig mit dem Austritt entfällt meistens auch die Teilnahme an kirchlichen Feierlichkeiten und Ritualen.
In Frauenfeld setzt sich der Steuerfuss aus drei Teilen zusammen. Der Gemeindesteuerfuss beträgt 144 Prozent, hinzu kommen 16 Prozent Kirchensteuer für Katholikinnen und Katholiken sowie gleich viel für Reformierte. Dieser beträchtliche Gesamtfaktor zeigt, wie eng der Staat, die Gemeinden und die Landeskirchen finanziell miteinander verflochten sind. Er ermöglicht eine breite Infrastruktur und ein starkes soziales Angebot. Gleichzeitig spiegelt die Höhe des Steuerfusses die kommunalpolitischen Prioritäten wider.