In Kreuzlingen, wie in allen Schweizer Gemeinden, besteht die Steuerpflicht aus drei Säulen. Die erste ist die kantonale Staatssteuer, die vom Kanton Thurgau festgelegt wird. Darauf aufbauend erhebt die Gemeinde ihren eigenen Gemeindesteuerfuss und zusätzlich ziehen die verschiedenen Landeskirchen ihre Kirchsteuer ein. Diese Kombination bestimmt die effektive Belastung, die jede steuerpflichtige Person zahlen muss. Sie wirkt sich unmittelbar auf das zur Verfügung stehende Einkommen aus.
Der Steuerfuss regelt, wie viel zusätzlich zur kantonalen Steuer an die Gemeinde und an eine Kirche gezahlt werden muss. Damit hat er direkten Einfluss auf das Budget jeder Haushaltseinheit in Kreuzlingen.
In Kreuzlingen beträgt der Gemeindesteuerfuss 132 Prozent. Dies bedeutet, für jede Franken einfache Staatssteuer müssen 1,32 Franken an die Gemeinde entrichtet werden. Der Gemeindesteuerfuss wird hauptsächlich zur Finanzierung der städtischen Infrastruktur verwendet, etwa für Schulen, Sportanlagen, öffentliche Sicherheit, Grün- und Werkdienste sowie für Kultur, soziale Einrichtungen und Verkehrsprojekte. Indem Kreuzlingen mit diesem Anteil gute Leistungen ermöglichen will, zeigt sich der Steuerfuss als tragendes Element in der lokalen Planung.
Personen, die einer Landeskirche angehören, zahlen zusätzlich noch eine Kirchensteuer. In Kreuzlingen gelten folgende Sätze:
Katholische Kirche: 15 Prozent
Reformierte Kirche: 16 Prozent
Diese Steuern bemessen sich jeweils auf die einfache Staatssteuer und ergänzen damit die bereits bezahlte Gemeindesteuer. Kirchenmitglieder finanzieren damit nicht nur religiöse Aufgaben, sondern auch Sozial‑ und Bildungsangebote der Kirchen.
Die Gemeinde Kreuzlingen setzt die Mittel aus dem Gemeindesteuerfuss in vielen Bereichen ein. Dazu zählen unter anderem:
Bildung und Betreuung: Schulen, Kindertagesstätten, Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
Öffentliche Sicherheit: Schutz der Bevölkerung durch Polizei und Notfalldienste
Infrastruktur: Strassenunterhalt, Entwässerung, öffentliche Plätze und Grünanlagen
Verkehr und Mobilität: Ausbau des ÖV, Parkierungslösungen, Fuss- und Velowege
Kultur und Sport: Veranstaltungen, Kulturhäuser, Sporthallen, Bibliotheken
Soziale Dienste: Sozialhilfe, Begleitung von Seniorinnen und Senioren, Integrationsprojekte
Stadtentwicklung und Digitalisierung: Ausbau digitale Infrastruktur, Projektentwicklungen, Stadterneuerung
Ein hoher Gemeindesteuerfuss erlaubt der Stadt langfristige Projekte zu finanzieren und notwendige Dienstleistungen bereitzustellen. Die Auswahl der Prioritäten erfolgt häufig in Gemeinderat, Budgetdiskussionen und politischer Mitbestimmung.
Die Einnahmen aus den unterschiedlichen Kirchensteuern werden gezielt eingesetzt. Dabei unterscheiden sich die Schwerpunkte leicht je nach Konfession.
Die Finanzmittel der katholischen Einwohnerinnen und Einwohner werden eingesetzt für:
Gottesdienste, Sakramentenvorbereitung, Seelsorge
Taufen, Trauungen, rituelle Beratungen und Sterbebegleitung
Jugendarbeit, Familiengruppen, Bildungsangebote
Besuchs- und Betreuungseinsätze in Altersheimen und Krankenhäusern
Unterhaltung von Kirchen- und Gemeinderäumen
Die reformierte Kirchgemeinde setzt ihr Budget ein für:
Gottesdienste, Andachten, Kirchenmusik
Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche
Seniorenanlässe, Hausbesuche, Gesprächsgruppen
Bildungsangebote, Diskussionen und Foren zu gesellschaftlichen Themen
Denkmalschutz, Pflege und Erhalt historischer Gebäude
Kirchliche Einrichtungen wirken somit sozial, kulturell und integrativ im Gemeindeleben mit – befähigende Leistungen, die meist öffentlich wahrgenommen werden.
Kirchensteuer zahlen müssen alle Personen, die offiziell einer Landeskirche angehören. Wer aus einer Kirche austritt, ist von dieser Steuer befreit. Das Austrittsrecht wird direkt beim Kirchgemeinderat beantragt. Allerdings ist dabei zu beachten: Wer aus der Kirche austritt, erhält zudem meist keinen Zugang mehr zu Taufen, Trauungen oder kirchlichen Bestattungen.
Der Steuerfuss in Kreuzlingen besteht aus dem Gemeindesteuerfuss von 132 % und der Kirchensteuer von 15 % für Katholikinnen und 16 % für Reformierte. Gemeinsam mit der kantonalen Steuer bestimmt er die Gesamtsteuerlast. Die Mittel werden für Bildung, Infrastruktur, Kultur, Soziales, Stadtentwicklung und kirchliche Angebote eingesetzt.
Menschen in Kreuzlingen profitieren von der hohen Lebensqualität, der sozialen Infrastruktur und dem kulturellen Angebot. Zugleich beeinflusst der Steuerfuss das verfügbare Budget stark. Wer sich mit den Steuerfüssen auseinandersetzt, versteht besser, wie städtische und kirchliche Angebote finanziert werden und kann entsprechend mitgestalten.