Steuersatz thurgau

 

Was versteht man unter dem Steuersatz?

Wer im Kanton Thurgau wohnt oder ein Unternehmen führt, entrichtet jährlich Staats- und Gemeindesteuern. Die Berechnung dieser Steuern erfolgt auf Grundlage der sogenannten einfachen Steuer, die im kantonalen Steuergesetz definiert ist. Damit die tatsächliche Steuerlast berechnet werden kann, wird die einfache Steuer mit dem Steuerfuss multipliziert. Dieser Steuerfuss wird in Prozent angegeben und kann von Jahr zu Jahr variieren.

 

Die Höhe des Steuerfusses hat einen direkten Einfluss auf die zu bezahlende Steuer. Ein höherer Steuerfuss bedeutet, dass ein grösserer Anteil der einfachen Steuer tatsächlich erhoben wird. Umgekehrt führt ein tieferer Steuerfuss zu einer geringeren Steuerbelastung.

Die einfache Steuer als Grundlage

Bevor der effektive Steuerbetrag berechnet werden kann, wird zuerst die sogenannte einfache Steuer bestimmt. Diese ergibt sich aus dem steuerbaren Einkommen und Vermögen einer steuerpflichtigen Person. Die einfache Steuer ist für alle Personen im Kanton gleich und folgt einem kantonal einheitlichen Tarif. Sie bildet somit die Berechnungsbasis für alle weiteren Schritte.

 

Erst nach Festlegung der einfachen Steuer kommt der Steuerfuss zum Tragen. Dieser bestimmt, wie viel Prozent der einfachen Steuer schliesslich als tatsächliche Steuer geschuldet ist.

Zusammensetzung des Steuerfusses

Im Thurgau besteht der Gesamtsteuerfuss aus mehreren Komponenten. Neben dem kantonalen Steuerfuss, welcher vom Grossen Rat beschlossen wird, fliessen auch die Steuerfüsse der einzelnen Gemeinden, Schulgemeinden und Kirchgemeinden in die Berechnung ein. Dadurch ergibt sich eine je nach Wohnort unterschiedliche Gesamtbelastung.

Der Steuerfuss setzt sich wie folgt zusammen:

 

  • Staatssteuerfuss: Dieser wird für das ganze Kantonsgebiet einheitlich festgelegt. Seit dem Jahr 2022 beträgt der kantonale Steuerfuss 109 Prozent.

  • Gemeindesteuerfuss: Jede politische Gemeinde bestimmt ihren eigenen Steuerfuss. Dieser wird in der Regel durch die Bürgerschaft an der Gemeindeversammlung oder an der Urne beschlossen.

  • Schulgemeinde: In vielen Gemeinden existieren eigenständige Schulgemeinden mit separatem Steuerfuss. Diese finanzieren die lokalen Bildungsangebote.

  • Kirchgemeinde: Wer einer Landeskirche angehört, zahlt zusätzlich Kirchensteuern. Auch hier variiert der Steuerfuss je nach Kirchgemeinde.

Wer bestimmt die Steuerfüsse?

Der kantonale Steuerfuss wird jährlich durch den Grossen Rat des Kantons Thurgau festgelegt. Er gilt für alle natürlichen und juristischen Personen im Kanton.

 

Die Steuerfüsse der Gemeinden und ihrer Körperschaften (Schule, Kirche) hingegen werden auf kommunaler Ebene beschlossen. Die Stimmberechtigten entscheiden entweder an der Gemeindeversammlung oder durch Abstimmung an der Urne, wie hoch der jeweilige Steuerfuss sein soll. Dies ist Ausdruck der kommunalen Selbstbestimmung.

 

Wo finde ich die aktuellen Steuerfüsse?

Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau veröffentlicht jährlich eine Übersicht über die gültigen Steuerfüsse aller Gemeinden und Körperschaften. Diese Dokumente stehen öffentlich zur Verfügung und können online eingesehen werden:

 

In diesen Übersichten sind sämtliche politischen Gemeinden, Schulgemeinden und Kirchgemeinden mit ihren jeweiligen Steuerfüssen aufgeführt. So kann jede steuerpflichtige Person genau nachvollziehen, wie sich der persönliche Steuersatz zusammensetzt.

 

Der Steuerfuss ist ein zentrales Element der Steuerberechnung im Kanton Thurgau. Wer seine Steuererklärung besser verstehen und gezielt optimieren möchte, tut gut daran, sich mit dem System vertraut zu machen. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind teils markant, und sie können sich deutlich auf die effektive Steuerlast auswirken.