eigenmietwert thurgau

Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Thurgau berechnet?

Was versteht man unter Eigenmietwert?

Im Kanton Thurgau wird der Eigenmietwert als fiktives Einkommen für selbstgenutzte Immobilien betrachtet. Er entspricht jenem Betrag, den Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten würden, wenn sie ihre Wohnung oder ihr Haus vermieten würden. Dieser Betrag wird zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet und wirkt sich sowohl auf die kantonale als auch auf die direkte Bundessteuer aus. Das Ziel ist, dass Eigenheimbesitzer steuerlich ähnlich behandelt werden wie Personen, die zur Miete wohnen.

 

Wann kommt der Eigenmietwert zur Anwendung?

 

Sobald eine Immobilie im Kanton Thurgau selbst bewohnt wird, muss der Eigenmietwert berücksichtigt werden. In der Steuererklärung ist dies anzugeben. Der Wert wird automatisch erfasst, wenn die Hauptwohnung im selbstgenutzten Haus oder in der Wohnung liegt. Er ist relevant für die Kantons- und Gemeindesteuer sowie für die direkte Bundessteuer, wobei die Berechnung je nach Steuerart unterschiedlich erfolgt.

 

Wie wird der Eigenmietwert berechnet?

Der Eigenmietwert basiert auf dem sogenannten indexierten Mietwert, der jährlich auf der Liegenschaftssteuerrechnung aufgeführt wird. Dieser Wert entspricht dem theoretischen Mietzins des Vorjahres, angepasst an den Kostenindex.

Für die Kantons- und Gemeindesteuer gilt folgende Formel:
Indexierter Mietwert × 0,6
Dadurch werden 40 % abgezogen, um die Bemessungsgrundlage zu erhalten. Auf dem Steuerbescheid erscheint der Betrag unter «Eigenmietwert Liegenschaft».

 

Für die direkte Bundessteuer wird ein höherer Prozentsatz angesetzt:
Indexierter Mietwert × 0,8
Hier wird lediglich ein Abschlag von 20 % gewährt. Diese Differenz ergibt sich aus den unterschiedlichen kantonalen und bundesrechtlichen Vorgaben.

 

Eigenmietwert auf der Steuerrechnung finden

 

Wer im Thurgau eine selbstgenutzte Immobilie besitzt, kann den indexierten Mietwert auf der jährlichen Liegenschaftssteuerrechnung ablesen. Der angegebene Betrag bezieht sich stets auf das Vorjahr, zum Beispiel erscheint der Wert für 2024 auf dem Steuerbescheid von 2025. Dieser Wert dient dann entweder zur direkten Berechnung oder wird in der Steuererklärung übernommen.

 

Zweck des Eigenmietwertes

 

Der Eigenmietwert soll sicherstellen, dass selbstbewohntes Eigentum steuerlich nicht bevorzugt wird. Ohne diese Regelung hätten Eigentümerinnen und Eigentümer einen finanziellen Vorteil gegenüber Mietern. Durch die Berücksichtigung des Eigenmietwertes wird das Steuersystem neutraler und gerechter.

 

Eigenmietwert richtig berücksichtigen

 

Der Eigenmietwert ist ein fester Bestandteil der Steuererklärung im Thurgau. Er sorgt dafür, dass selbstgenutzte Immobilien angemessen besteuert werden. Der indexierte Mietwert wird entweder mit 60 % für die kantonale Steuer oder mit 80 % für die Bundessteuer angesetzt. Gleichzeitig können zulässige Abzüge geltend gemacht werden. Wer die Regelungen kennt, kann seine Steuerlast optimal planen.